Compliance bei Arla

Compliance bei Arla

Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Rentabilität und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken Hand in Hand gehen. Das erfordert verbindliche Regeln, Zusammenarbeit und Integrität.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex beinhaltet Arlas Prinzipien für ethisches und nachhaltiges Wachstum. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie wir unsere Geschäfte führen, können Sie dies in unserem Verhaltenskodex nachlesen, den Sie in mehreren Sprachen finden.

Lieferantenkodex

Wir machen nur Geschäfte und schließen Verträge mit Geschäftspartnern ab, die die Gesetze in den Ländern, in denen sie tätig sind, einhalten und die international anerkannten Menschen­rechte respektieren und unterstützen. Außerdem erwarten wir von allen unseren Geschäftspartnern, dass sie sich zu ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung bekennen und unseren Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner einhalten.

Grundsatzerklärung Menschenrechte (LksG)

Wir bekennen sich zur Achtung der Menschenrechte und zum Umweltschutz. Wir stellen uns unserer Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt, denn wir sind uns ist bewusst, dass die Tätigkeit als produzierendes Unternehmen und dadurch eine Teilnahme an globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf geschützte Rechtsgüter haben kann. Mit dieser Grundsatzerklärung stellen wir unsere Strategie zur Einhaltung von zu schützenden Rechtsgütern vor, um die Gewährleistung von menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten im Unternehmen und in den vorgelagerten Lieferketten zu stärken und Verletzungen vorzubeugen.

Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Vorschriften hat für Arla einen hohen Stellenwert. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden.

In unserem Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehl­verhalten melden, welches unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft.

Hinweisgeber, die aufgrund konkreter Hinweise auf mögliche Verstöße hinweisen, werden vom Unternehmen geschützt.

Die Vertraulichkeit der Hinweise ist gewährleistet. Der Ablauf der Hinweisabgabe ist in der Beschwerderichtlinie geregelt.